Inklusion im Bildungsbereich

Gemäß Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention verpflichteten sich die Vertragsstaaten schon im Jahr 2009 zur Umsetzung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen, mit der Möglichkeit auf lebenslanges Lernen. Gesetz und Umsetzung sind völkerrechtlich bindend und keine freiwillige Entscheidung einzelner Schulen.

Die Umsetzung und die damit verbundenen Anforderungen an Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, an das System Schule und an Lehrerinnen und Lehrer können je nach Konzept variieren. Die Herausforderungen einer sich verändernden Schülerschaft sind eng mit der Inklusion verbunden. Um diese erfolgreich zu meistern ist ein fortlaufender Prozess notwendig, innerhalb dessen das Schulsystem sich schrittweise an die veränderten Anforderungen anpassen kann.

Weiterführende Links zum Thema:

Inklusion an der Heinrich-Seliger Schule

Umsetzung der Inklusion an der Heinrich-Seliger-Schule

Inklusion allgemein

Was ist Inklusion und wie kann sie gelingen?

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