Umsetzung der Inklusion an der Heinrich-Seliger-Schule

Im Rahmen der Inklusion ist ein ganzheitlicher Blick auf alle Schülerinnen und Schüler notwendig, um eine chancengleiche und barrierefreie Beschulung zu gewährleisten. Dabei geht es nicht darum, den gesellschaftlichen Blick auf Normabweichungen und Auffälligkeiten zu schärfen, sondern die dadurch entstehenden Einschränkungen sowie die möglichen Ursachen nach und nach abzubauen. Um diesen Prozess zu ermöglichen und zu unterstützen sind multiprofessionelle Teams an Regelschulen notwendig.

An der Heinrich-Seliger-Schule arbeitet zusätzlich zum Regelschulkollegium ein Team von Förderschullehrkräften der Johann-Hinrich-Wichern-Schule, mehrere Schulbegleiter*innen und sozialpädagogische Fachkräfte.

Die Hauptaufgaben der Förderschullehrkräfte sind die Beratung von Regelschullehrkräften und Eltern in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, die Einschätzung von Ursachen und Handlungsmöglichkeiten, sowie die sonderpädagogische Diagnostik. Des Weiteren sind sie Ansprechpartner für differenzierte Unterrichtsmaterialien und alternative Lernmethoden /-umgebungen.

Die Kooperation von Förderschullehrkräften mit Kindern, Lehrkräften und Eltern kommt bei Bedarf nach einem für die Stadt Frankfurt allgemeingültigen Verfahren zustande. Da die Ursachen von Lernschwierigkeiten sehr unterschiedlich sein können, ist in manchen Fällen eine umfassende Diagnostik notwendig.

Mögliche Ursachen müssen nicht mit einer Normabweichung des Intelligenzquotienten einhergehen, wie fälschlicherweise oft angenommen wird. Auch eine Einschränkung des Gehörs, eine Sehschwäche, eine Konzentrationsstörung aber auch traumatische Erfahrungen bzw. eine emotional belastende Lebenssituation können zu verminderter Leistungsfähigkeit im Schulkontext führen.

Bei Ursachen, die sich im klinischen Bereich befinden, wird den Eltern eine Beratung durch die jeweiligen Fachleute empfohlen.

Im weiteren Verlauf arbeiten die Regelschullehrkräfte zusammen mit den Förderschullehrkräften im Rahmen eines gemeinsam erstellten Förderplans an Unterstützungsmaßnahmen für die Schülerinnen und Schüler.

Die Förderung bei einfachen Leistungsschwächen (v.a. in den Fächern Mathe und Deutsch) obliegt der Regelschule. Die Förderschullehrkräfte werden erst bei intensiveren Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten hinzugezogen. In den Grenzbereichen zwischen verminderter Leistungsfähigkeit und diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf sind die Förderschullehrkräfte auch präventiv tätig, um im Rahmen einer „vorbeugenden Maßnahme“ einem weiteren Leistungsabfall der Schülerinnen und Schüler vorzubeugen.

Andere Bereiche wie DaZ (Deutsch als Zweitsprache) sowie LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) gehören nicht zum konkreten Handlungsbereich der Förderschullehrkräfte, sondern werden durch Angebote der Regelschule oder durch additive Maßnahmen (spezielle Förderkurse/Nachhilfeunterricht) bearbeitet.

Weiterführende Links zum Thema:

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (Hessisches Kultusministerium)

Inklusion an der Heinrich-Seliger-Schule

Inklusion im Bildungsbereich

Inklusion allgemein

Was ist Inklusion und wie kann sie gelingen?

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